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   OLG Hamm, 29.04.2014 - III-1 RVs 32/14   

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https://dejure.org/2014,11943
OLG Hamm, 29.04.2014 - III-1 RVs 32/14 (https://dejure.org/2014,11943)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.04.2014 - III-1 RVs 32/14 (https://dejure.org/2014,11943)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. April 2014 - III-1 RVs 32/14 (https://dejure.org/2014,11943)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    StPO § 261
    Beweiswürdigung, Anforderungen, Aussageänderung

  • openjur.de

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Offenkundigkeit, Nichtauseinandersetzung mit der als offenkundig behandelten Tatsache

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Offenkundigkeit, Nichtauseinandersetzung mit der als offenkundig behandelten Tatsache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Glaubwürdigkeitsprüfung eines Zeugen bei Ablehnung eines Beweisantrags wegen Offenkundigkeit der zu beweisenden Tatsache

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Beweiswürdigung bei Ablehnung eines Beweisantrags wegen Offenkundigkeit der zu beweisenden Tatsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 253
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.04.2012 - 2 StR 5/12

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei "Aussage gegen Aussage" (mangelnde

    Auszug aus OLG Hamm, 29.04.2014 - 1 RVs 32/14
    Der Tatrichter muss insbesondere dann, wenn eine Aussageänderung eingetreten ist, die Aussage dieses Zeugen einer besonderen Glaubwürdigkeitsprüfung unterziehen (vgl. BGH, Beschl. v. 19.04.2012 - 2 StR 5/12 = BeckRS 2012, 14807).
  • BGH, 18.08.1987 - 1 StR 366/87

    Verurteilung wegen versuchten Diebstahls - Ablehnung eines Beweisantrags auf

    Auszug aus OLG Hamm, 29.04.2014 - 1 RVs 32/14
    Insbesondere sind die Beweise erschöpfend zu würdigen (BGH StV 1988, 138).
  • OLG Karlsruhe, 27.09.1999 - 3 Ss 109/99

    Beweiswürdigung: Aussage gegen Aussage

    Auszug aus OLG Hamm, 29.04.2014 - 1 RVs 32/14
    Die Verfahrensrüge hat nur dann Erfolg, wenn das wirkliche Beweisergebnis mit den Mitteln des Revisionsrechts ohne Weiteres feststellbar ist (OLG Karlsruhe StV 2000, 658).
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